Allgemeine Geschäftsbedingungen der D3eif GmbH
1. Vertragsumfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer („D3EIF GmbH“) schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen und allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers („Kunde“) werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2. Leistung und Prüfung
2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:
– Ausarbeitung von Organisationskonzepten
– Global- und Detailanalysen
– Erstellung von Individualprogrammen
– Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen
– Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte
– Erwerb von Werknutzungsbewilligungen
– Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)
– Telefonische Beratung
– Programmwartung
– Erstellung von Programmträgern
-Zugänglichmachung und Zurverfügungstellung von Onlineplattformen (Online-Service) zB. „Drip“
– Sonstige Dienstleistungen
2.2. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.
2.3. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
2.4. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen.
Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um rasche mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
2.5. Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen und Online-Services bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme bzw Online-Plattformen.
2.6. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
2.7. Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.
2.8. Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung (von Websites) iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“ nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/ individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen. Ebenso hat der Auftraggeber von ihm bereit gestellte Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben wurden.
2.9. Die Webseiten, die dargestellten Inhalte und die Einrichtungen des Online-Service unterliegen Änderungen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Webseiten, die dargestellten Inhalte und die Einrichtungen des Online-Service so oft wie erforderlich zu aktualisieren und zu ändern. Vorübergehende, technisch bedingte Ausfälle des Online-Service oder Verzögerungen beim Verbindungsaufbau können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer wird jede ihr zur Kenntnis gelangte Unterbrechung oder sonstige technische Störung ohne schuldhafte Verzögerung beheben.
Es kann bei technischen Wartungsarbeiten zu Unterbrechungen bei der Nutzbarkeit des Online-Service kommen. Wartungsarbeiten werden (wenn möglich) angekündigt und so kurz wie möglich gehalten.
3. Vorgaben zur Nutzung von Online Services
3.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Anweisungen des Auftragnehmers hinsichtlich der Benutzung der Webseiten und/oder des Online-Service zu befolgen.
3.2. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der Vertraulichkeit der registrierten Benutzernamen und Passwörter des Auftraggebers verantwortlich. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der Registrierungsdaten des Auftraggebers und die Registrierungsdaten der Benutzer des Auftraggebers verantwortlich (im Folgenden als “Registrierungsdaten des Auftraggebers” bezeichnet). Im Fall einer Verletzung der Vertraulichkeit eines Benutzernamens, des zugeteilten Passwortes oder der Sicherheit im Allgemeinen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, muss der Auftraggeber der Auftragnehmer unverzüglich benachrichtigen.
3.3. Der Auftraggeber stimmt zu, die Webseiten oder den Online-Service nicht zu verwenden, um:
– Daten oder Inhalte heraufzuladen, abzuschicken oder anderweitig zu übermitteln, die ungesetzlich, schädlich, bedrohlich, missbrauchend, belästigend, folternd, beleidigend, vulgär, obszön, verleumderisch sind oder Hass ausdrücken, die Privatsphäre anderer verletzen, rassen- oder ethnisch diskriminierend oder anderweitig anstößig sind;
– in irgendeiner Weise Minderjährige zu schädigen;
– sich als Person oder Entität auszugeben (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Mitarbeiter des Auftragnehmers) oder seine Verbindung mit einer Person oder Entität falsch anzugeben oder auf andere Weise falsch darzustellen;
– Inhalte heraufzuladen, abzuschicken oder anderweitig zu übermitteln, für deren Übermittlung es nach keinem Gesetz oder keinen vertraglichen oder treuhänderischen Beziehungen berechtigt ist (wie beispielsweise Insiderinformationen oder gesetzlich geschützte und vertrauliche Informationen, wobei Dritten die Rechte dazu obliegen);
– Inhalte heraufzuladen, abzuschicken oder sonst wie zu übermitteln, die ein Patent, Warenzeichen, Handelsgeheimnis, Copyright oder andere Eigentumsrechte einer Partei verletzen;
– unangeforderte oder unautorisierte Werbung, Promotionmaterial, Junk-Mails, Spam, Kettenbriefe, Schneeballsysteme oder jedwede andere Form von Werbung heraufzuladen, abzuschicken oder auf andere Weise zu übertragen;
– Material, das Software-Viren oder andere Computer-Codes, Archive oder Programme enthält, die dafür entwickelt sind, die Funktionalität einer Computer-Software oder -Hardware oder von Telekommunikationsanlagen zu unterbrechen, zerstören oder einzuschränken, heraufzuladen, abzuschicken oder auf andere Weise zu übertragen;
– Webseiten, Server oder Netzwerke, die mit den Webseiten verbunden sind, zu beeinträchtigen oder zu unterbrechen oder irgendwelche Anforderungen, Verfahren, Richtlinien oder Vorschriften von Netzwerken, die mit den Webseiten verbunden sind, zu missachten; andere auf irgendeine Weise zu belästigen; persönliche Daten anderer Benutzer zu sammeln oder zu speichern;
– Anweisungen und Informationen über illegale Aktivitäten zu fördern oder zu verbreiten, körperlichen Schaden oder Verletzungen einer Gruppe oder eines Individuums zu fördern oder einen Gewaltakt gegen Tiere zu fördern. Dies kann umfassen, ist jedoch nicht beschränkt auf die Verbreitung von Anleitungen zum Bau von Sprengkörpern, Granaten und anderen Waffen sowie das Erstellen von “Crush”-Webseiten; und die Verwendung der Hosting-Site (oder des Verzeichnisses) als Speicher für das Fernladen oder als Portalseite oder Hinweis auf eine andere Webseite (außer für die eigene Webseite), sei es innerhalb oder außerhalb der Webseiten.
3.4. Der Auftraggeber wird die Einhaltung vorgenannter Nutzungsbedingungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben überwachen. Der Auftragnehmer darf bei Verletzung der Nutzungsbedingungen die gebotenen Maßnahmen ergreifen. Diese Maßnahmen können umfassen – sind jedoch nicht beschränkt auf – Warnungen, zeitweise Einstellung oder Beendigung der Services, die Verweigerung des Zugriffs und/oder die Entfernung von Materialien auf den Webseiten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor und hat vollkommene Entscheidungsfreiheit, Inhalte zu entfernen, zu zensieren oder zu editieren, die diese Bestimmungen verletzen oder anderweitig anstößig sind und gegebenenfalls im Hinblick auf Pkt. 3.3. erster, zweiter und neunter Spiegelstrich die Strafverfolgungsbehörden zu verständigen.
3.5 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Daten die über Schnittstellen der Onlineplattform abgerufen werden, im selben Ausmaß einfach weiter zu leiten. Konkret bedeutet dies es darf keine Unterlizenzierung der Onlineplattform durch den Auftraggeber stattfinden ohne ausdrückliche Genehmigung.
Der Auftragnehmer ist bei einer Verletzung der Nutzungsbedingungen durch den Auftraggeber oder einen seiner Mitarbeiter zur sofortigen Auflösung des Vertrages berechtigt.
4. Preise, Steuern und Gebühren
4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD’s, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
4.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Steigerungen von Lohn- und Materialkosten bzw. sonstigen Kosten und Abgaben, die umseitig angeführten Pauschalbeträge bzw monatliche Kosten des Online-Service entsprechend zu erhöhen und dem Auftraggeber ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn anzulasten. Die Erhöhungen gelten vom Auftraggeber von vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen. Die monatliche Pauschale ist nach dem VPI 2015, Ausgangsindex (Monat Vertragsabschluss) wertgesichert und jährlich anzupassen.
4.3. Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
4.4. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4.5. Wurde für ein Online-Service gesondert ein Gratismonat vereinbart, so kann das Gratismonat – mangels anders lautender Vereinbarung – nur einmalig und ausschließlich ab erster Nutzung, unabhängig von der Anzahl an Assets (= Verrechnungseinheit) und später folgender zusätzlicher Buchungen von weiteren Assets in Anspruch genommen werden.
4.6 Der Onlineservice DRIP 2 GO Free stellt eine kostenlose Möglichkeit zur Nutzung der Onlineplattform mit eingeschränkter Funktionalität zu Verfügung. Die Funktionen werden ständig erweitert und angepasst. Aufgelistet sind diese im Marketplace der Onlineplattform. Jeder erstellte Account ist initial dem Profil “Drip 2 Go Free” zugeordnet
5. Liefertermin
5.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung, bzw. Bereitstellung des Onlineservice) möglichst genau einzuhalten.
5.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
5.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.
5.4. Der Auftragnehmer ist nicht für ein Versäumnis der Pflichterfüllung gemäß dieser Nutzungsbedingungen haftbar, wenn dieses Versäumnis auf Umständen beruht, die außerhalb ihrer Verantwortung liegen; dies schließt eine Aussperrung, Streik, spontane Arbeitsniederlegung, Unfähigkeit, Lieferungen zu erhalten, Unfall, Krieg, Aufruhr, innere Unruhen, Feuer, Explosion, Erdbeben, Seuche höhere Gewalt oder irgendeine andere Ursache oder Ereignis ein.
6. Zahlung Online Services
6.1. Die vereinbarten Pauschalkostenbeträge für laufende Online-Services sind vom Auftraggeber für das Monat im Voraus zu zahlen. Es erfolgt – mangels anders lautender Vereinbarung – eine monatliche Abrechnung im Umfang der gebuchten Assets.
Werden zusätzliche Assets während eines monatlichen Abrechnungsintervalls gebucht, so erfolgt, eine aliquote Nachverrechnung der zusätzlichen Assets im Folgemonat und eine weitere Abrechnung auf Basis der höchsten Anzahl an Asset im Vormonat.
Wir eine Abrechnung auf Basis von Sendungen vereinbart, so erfolgt die Abrechnung immer im darauf folgenden Monat nach der tatsächlichen Anzahl getrackter Sendungen.
6.2. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind 14 Tage nach Fakturendatum ohne Abzug und spesenfrei fällig.
6.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
6.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung bzw. Zugänglichmachung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurückzuhalten.
7. Zahlung Softwareprodukte und sonstige Dienstleistungen
7.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
7.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
7.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
7.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.
8. Urheberrecht und Nutzung
8.1. Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht die Software für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden, sämtliche auf der Grundlage des Vertrages des Auftragnehmers erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch zu nutzen. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben beim Auftragnehmer. Gleiches gilt für die Nutzung des Online-Service.
Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
8.2. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.
8.3. Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
8.4. Wird dem Auftraggeber eine Software zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (zB Standardsoftware von Microsoft), so richtet sich die Einräumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller).
9. Vertragsdauer bei Online-Services
Das Vertragsverhältnis, welches eine fachgerechte Installation des ordnungsgemäß erworbenen vertragsgegenständlichen Softwareprogrammes oder den Zugang zu Online Services voraussetzt, beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Dieser Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt werden.
Erfolgt eine Inanspruchnahme eines kostenlosen Probemonats und wird das Online Service in weiterer Folge nicht kostenpflichtig in Anspruch genommen, wird der Zugang zum Online-Service nach 30 Tagen gerechnet ab Vertragsschluss gesperrt.
10. Rücktrittsrecht bei Softwareprodukten
10.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.
10.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
10.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
11. Gewährleistung, Wartung, Änderungen
11.1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das Online Service bzw die Software die in der dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern die Software bzw Online-Services auf den kompatiblen Betriebssystemen und Browsern und technischen Endgeräten genutzt wird.
11.2. Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung ist, dass
– der Auftraggeber den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese für den Auftragnehmer bestimmbar ist;
– der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt;
– der Auftraggeber oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software vorgenommen hat;
– die Software unter den Bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation betrieben wird.
11.3. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
11.4. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.
11.5. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
11.6. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
11.7. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.
11.8. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
11.9. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs (6) Monaten ab Übergabe.
11.10. Eine vorübergehende Unterbrechung der Nutzbarkeit eines Online-Service aufgrund von technisch bedingten Ausfällen oder Wartungsarbeiten stellen keine Mangelhaftigkeit der Leistung dar.
11.11. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit bei Datenmaterial welches von Drittanbietern bezogen und zur Verfügung gestellt wird (z.B.: Kartenmaterial, Verkehrsdaten, Positionsdaten von Telematikanbietern etc.).
12. Haftung
12.1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückzuführen sind. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. Jedwede Haftung des Auftragnehmers ist überdies der Höhe nach für den Schadensfall mit der von der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers konkret bezahlten Versicherungssumme begrenzt (die Haftungshöchstsumme beträgt derzeit EUR 1.000.000,00). Besteht keine Versicherungsdeckung, ist die Haftung mit dem 3fachen des in der Angelegenheit bezahlten Honorars begrenzt. Über Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers kann durch gesonderte, schriftliche Vereinbarung eine Erhöhung der Haftungshöchstsumme erfolgen.
12.2 Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.
12.3. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
12.4. Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
12.5. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit bei Datenmaterial welches von Drittanbietern bezogen und zur Verfügung gestellt wird (z.B.: Kartenmaterial, Verkehrsdaten, Positionsdaten von Telematikanbietern etc.).
12.6. Der Auftragnehmer betreibt seine Online-Services sorgfältig und zuverlässig. Dennoch kann es im Rahmen der Leistungserbringung durch infolge unvermeidbarer und nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Ereignissen sowie betriebsnotwendigen Wartungsarbeiten zu unvermeidbaren Unterbrechungen kommen. Der Auftragnehmer ist aber bemüht, Störungen oder Unterbrechungen so rasch wie möglich zu beheben.
13. Loyalität
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
14. Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
15. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.
16. Schlussbestimmungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers (Linz) als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
Es gilt ausschließlich die deutsche Version.